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G Ä S T E B U C H



Die, 10. Jan 2006       10:05:41
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Grunbdsätzlich können in Deutschland die Eltern bestimmen, wo, wann und wielange sich ihre Kinder aufhalten. werden die Kinder dabei "kindeswohlgefährdend" behandelt, kann das Jugendamt oder das Familiengericht dieses recht der Eltern beschneiden, im Extremfall den Eltern sogar ganz wegnehmen. In dem geschilderten Fall scheint diese Grenze überschritten zu sein, so dass ich in jedem Fall empfehlen würde, das Jugendamt zu informieren, damit diese prüfen können, ob etwas unternommen werden muss. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte)



Die, 10. Jan 2006       09:59:51
Catrin
Hallo, ich beschäftige mich zur Zeit mit Kinderrechten und mich würde es interessieren, ob es in Deutschland erlaubt ist, seine Kinder nur nach Draußen gehen zu lassen, wenn die Mutter oder der Vater dabei ist. Aber ein alleiniger Aufenthalt im Freien aus religiöser? Sicht verboten ist. Es handelt sich um Kinder im Alter von 3, 5 und 7 Jahren, die in einer engen Wohnung aufwachsen. Ein Garten ist vorhanden. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Danke im Voraus! Catrin



Don, 22. Dez 2005       09:44:52
Molli
Ich,15, finde es sehr blöd, wenn eltern ihre Kinder oft nur wegen kleinigkeiten bestrafen! Kinder haben rechte! Und sie sollten ihr eigenes Leben leben können!



Mit, 03. Aug 2005       08:54:13
Hannes
Guten Tag,einer meiner KLassenkameraden (16), hat seit ca. einem Monat Hausarest und seine Eltern verbieten ihm den Kontakt mit seinen Freunden. Das ganze ist denke ich darauf zurückzuführen, dass er regelmäßig Drogen konsumiert, sehr selten zu Hause war und oftmals die Schule geschwänzt hat. Meiner Meinung nach, verhält er sich allerdings nur aufgrund der falschen Erziehung seiner Eltern so. Er wurde als Baby adoptiert, seine Eltern haben nach der Adoption aber auch noch ein leibliches Kind bekommen, welches im familiären Leben klare Vorzüge gegenüber ihm hat. Vor ca. einer Woche ist er nach der Schule zu einem Freund nach Hause gegangen, blieb dort 3 Tage und meldete sich dann zum 1.Mal bei seinen Eltern. Er war darauf eine Woche lang nicht in der Schule und, da er gleich bei mir um die Ecke wohnt, wollte ich ihn besuchen und fragen wie es ihm geht und was er gedenkt nach Abschluss des Schuljahres zu tun. Seine Mutter wollte mich nicht zu ihm lassen, obwohl sie meiner Meinung nach weiß, dass ich nicht zu dem Freundeskreis gehöre zu dem sie ihm den Kontakt verbietet. "Den seht ihr etz erstmal net, den hab ich von der Schule abgemeldet" hat sie gesagt. Später haben wir bei ihm zu Hause angerufen und wollten ihn sprechen, darauf seine Mutter "Nein, wahrscheinlich seht ihr ihn gar nichtmehr !", aufgelegt. Jetzt stellt sich mir die Frage ob es sinnvoll wäre das Jugendamt zu benachrichtigen oder sonstiges in die Wege zu leiten, oder ist das schlicht und einfach das Recht der Eltern sich so zu verhalten?



Fre, 10. Jun 2005       13:00:42
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo 16jährige mit Lust auf die Nordsee. Natürlich können Deine Eltern Dir die Fahrt an die Nordsee verbieten. Diese haben bis zu Deiner Volljährigkeit das Sorgerecht und können bestimmen, welche Reise Du unternimmst. Es wird zwar wahrscheinlich niemanden geben (Polizei oder Gericht), der Deine Eltern mit Gewalt unterstützt, um ein solches Verbot durchzusetzen. Entscheiden tun das aber Deine Eltern. Hinzu kommt, dass Du für das Mieten eines Campingplatzes, einen etwaigen Arztbesuch oder ähnliche Dinge die Zustimmung Deiner Eltern brauchst. Das kann, tut es aber in der Regel nicht, Ärger am Urlaubsort geben. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du eine Vollmacht Deiner Eltern dabei hast. Also: Am Besten mit den Eltern einigen. Wenn die partout dagegen sind, findest Du vielleicht jemand (Tante, Mutter vom Freund, Oma), die vermittelt. Viel Spaß an der Nordsee und alles Gute nachträglich zum Geburtstag. Matthias Westerholt



Fre, 10. Jun 2005       12:56:28
Name bekannt
HAllo! Ich habe mal eine Frage,ich werde nächste WOche 16 und würde gerne in den Sommerferien mit meinem Freund und meiner Freundin und noch einem Mädchen campen gehen und zwar an der Nordsee,das ist nciht weit von hier 150 km,vielleciht.Können mir meine eltern das verbieten?ist es gesetzlich erlaubt? danke für die antwort



Don, 12. Mai 2005       08:26:54
andreas test
test



Mon, 31. Jan 2005       10:17:27
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Laa, grundsätzlich dürfen Eltern "Erziehungsmethoden" anwenden. Hausarrest gehört dazu und ist grundsätzlich erlaubt. Sobald aber die Schwelle zur Strafe, zur Rache oder zur Quälerei überschritten ist, handelt es sich nicht mehr um "Erziehung" und ist verboten. Ich meine, dass vier Monate Hausarrest viel zu viel ist und nichts mehr mit normaler Erziehung zu tun hat. Hier sollten sich die Eltern deines Nachbarn dringend über richtige Erziehung beraten lassen. Am Besten wenden sie sich an das Jugendamt oder den Kinderschutzbund. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.



Mon, 31. Jan 2005       10:14:23
Laa
Hallo liebes Kinderteam! Ich habe eine Frage an euch! Mein 16jähriger Nachbar hat schon mehr als vier Monate Hausarest!! Und da wollte ich fragen, wie lange ein 16jähriger Hausarest haben kann? Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir zurück schreibt!



Don, 06. Jan 2005       09:21:38
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Sehr geehrter Herr (..., zum Leben der Kinder gehören "Geräusche", die andere Teilnehmer unserer Gesellschaft (Erwachsene, Autos, Tiere) nicht machen. Dazu gehören lauteres Lachen und "Schreien" als bei Erwachsenen, unkoordinierte und "laute" Spielgeräusche oder spontanes und schnelles Laufen, z.B. im Treppenhaus. Als natürlicher Rahmen des Lebens von Kindern, haben und müssen ALLE dieses hinnehmen. Genauso wie ein Erwachsener niest, lachen Kinder laut oder lassen einfach mal etwas polternd fallen. Dieses ist niemals "ruhestörender Lärm". Deswegen darf niemandem gekündigt werden und darf niemandem ein Vorwurf gemacht werden. Erst wenn diese Grenze überschritten ist und es sich tatächlich um Lärm handelt, die Kinder also mit der Tür schlagen oder sich gegenseitig anbrüllen, weil sie psychisch krank sind, von Ihnen aufgestachelt werden oder mit Absicht die Nachbarn nerven wollen, handelt es sich um Ruhestörung. Die natürlichen Geräusche von Kindern aber aind genauso wie das Niesen des Erwachsenen oder das Laute ins Schloßfallen einer Tür hinzunehmen. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.)



Don, 06. Jan 2005       09:20:26
Der Redaktion bekannt
Hllo ihr lieben. Ich bin alleinerziehender vater in einem 7 familienhaus. das riessengrosse problem was ich habe, sind die untermieter. die sich angeblich über ständigen lärm der kinder ( 7 und fast 3 jahre alt)beschweren. haben auch schon ein termin bei dem bürgermeister der stadt reichelsheim gehabt. dies ist der aktuelle brief des bürgermeisters vom 30.12.2004 : sehr geehrter herr ... erneut beschweren sich die mieter unter ihnen( frau schäfer und tochter) über ruhestörung. sie teilen uns mit,dass am wochenende, vorgestern und gestern laute geräusche duch möbelrücken (stühle) aus ihrem wohnzimmer, kinderzimmer und der küche zu hören waren, die sie sich nicht erklären können. dies gehe über stunden und weit über das normale mass hinaus ( teils auch nachts). frau schäfer droht mit mietkürtzungen und fordert uns erneut auf,etwas zu unternehmen. Wir beziehen uns auf die gespräche mit bürgermeister lode und fordern sie nun zum wiederholten male auf, ruhestörenden lärm zu unterlassen und sich so zuverhalten, dass andere mieter nicht gestört werden. mfg lode bürgermeister" ich bitte hier mir schnellst möglich hilfe zukommen zu lassen. da ich vermute das mir gekündigt werden soll. ich habe mich auch mit anderen mietern unterhalten, diese jedoch sagen mir das alles im normalen ramen ist und sie sich nit beschwert haben. bitte helfen sie mir ich weis im moment nicht wirklich was ich dagegen tun kann. mfg (...)



Mon, 06. Dez 2004       08:39:49
Michael
Hallo, habe das ein kleines Problem: Habe im Chat, etwa vor zwei Wochen, eine 15-jährige kennengelernt. Sie hat mir damals Sorgen und ihre Probleme (Familiär, Freunde etc.) geschildert, welche mich sehr bewegt haben. Ich mag ihr ein guter netter Freund sein der ihr zuhört und sie einfach in ihrem Leben unterstützen mag. Habe mit ihr schon lange telefoniert und denke das wir uns sehr gut verstehen. Bei den letzen beiden Telefonaten hat das ihr Stiefvater mitbekommen und mich auf das Ärgste als Pädophilen beschimpft, mir nicht richtig zugehört. Beim letzten Telefonat hat er ihr Handy weggenommen und mir gedroht das ich sie nicht mehr anrufen darf, da ich sonst Ärger bekommen wuerde (Prügel), er wisse wo ich wohne. Er hat mir am Telefon nicht einmal zugehört als ich ihm die Situation erklären wollte. Sie hatte gesagt er macht das bei jedem. Nun meine Frage: Darf ich sie überhaupt noch anrufen? Sie hinter dem Ruecken des Stiefvaters treffen? (Zum Beispiel zum gemeinsamen Computern, Musikhören, Video-, Fernsehen, Eisessen). Mir ist klar das sie bei mir nicht übernachtet. Ich mag ihr einfach ein lieber Freund sein, bei dem sie all ihre Sorgen mal los ist. Ich bin 28 und mag da einfach von gesetzlicher Seite keine Anzeige bekommen. Aber auch die beginnende Freundschaft mag ich nicht aufs Spiel setzen. Weil es mir weh tun wuerde, wenn sie keinen hat der ihr mal zuhört. Habe da einen Beschützerinstinkt und mag ihr in keinster Weise was antun, bzw. sexuell, was ihr Stiefvater so meint. Aber da er nicht reden mag wüsste ich gerne einen Ausweg. MfG Michael



Fre, 05. Nov 2004       08:53:16
Carina
Hallo liebes "Kinderrechte Team". Ich wollte in den Ferien Jobs wie Babysitten, Zeitung austregen und Altenpflege(z.B. mit Leutem aus dem Altenheim spazieren gehen und so was) annehmen, mein Vater meint,das darf man erst ab 15? Hat er Recht? Könnt ihr mir sagen was ich n meinem Alter machen darf und was nicht? Danke, Carina



Don, 28. Okt 2004       09:25:56
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Nina, grundsätzlich dürfen Kinder überhaupt nicht eingesperrt werden. Wer das als Eltern dennoch tut, erzieht falsch und kann sich unter Umständen sogar strafbar machen. Gleichzeitig haben Eltern aber das Recht (und die Pflicht) , ihre Kinder zu "erziehen". Dazu gehört auch die Erziehungsmethode "Hausarrest". Daran haben sich Kinder (unter 18) auch grundsätzlich zu halten. Dieses als "Erziehungsmethode" ist grundsätzlich erlaubt. Erst wenn es den Charakter der Erziehungsmethode verliert und nur noch Strafe, Rache oder böder Wille der Eltern ist, also keinerlei Erziehungssinn-, sondern nur noch anderen Sinn hat, ist der "Hausarrest" verboten. Wenn die Eltern deiner Freundin dass nicht verstehen, sollte Deine Freundin versuchen, über Dritte (Pastor, Lehrer, Trainer, Jugendamt) mit ihren Eltern vernünftig zu sprechen. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Viele Grüße, Matthias Westerholt (1. Vorsitzender)



Don, 28. Okt 2004       09:20:33
Nina Loe
Hallo Liebes Kinderrechte- Team!! Es geht um einer Meiner Freundinnen!! Sie ist 14 und ist hinter dem Rücken ihrer Eltern weg gefahren, ihre Eltern allesdings haben das raus bekommen und nun hat sie Hausarest!! Eine andere Freundin von uns sagt, das Eltern ein Kind nich länger als 2 Monate einsperren dürfen! hre Mutter sagt aber, dass das nicht stimme!! Da ich im Internet keine Information dazu gefunden habe, hoffe ich nun, das ihr mir auf die Frage: "Wie lange dürfen Eltern Ihr Kind einsperren??" eine Antwort geben könnt... Ich sage schon mal im Vorraus danke...Nina



Mit, 22. Sep 2004       09:06:11
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Lilly, natürlich dürft ihr zusammensein und ins Kino gehen oder Srabble spielen. Das solltest Du allerdings in jedem Fall mit deinen Eltern besprechen, denn diese können erlauben oder verbieten, mit wem Du Dich triffst. Da junge Mädchen sich leicht von älteren Jungen von Dingen überzeugen lassen, die sie vielleicht eigentlich gar nicht wollen, hat der Gesetzgeber den sexuellen Kontakt zwischen Minder- und Volljährigen unter Strafe gestellt, wenn die Minderjährige "verführt" wird. Darum ist es unbedingt notwendig, eventuellen sexuellen Verkehr offen mit Deinen und möglichst auch seinen Eltern und/oder eventuell mit einer weiteren Vertrauensperson zu besprechen. Wenn diese bescheid wissen und es "absegnen", ist der sexuelle Verkehr nicht strafbar. Sonst wahrscheinlich schon. Viele Grüße, Matthias Westerholt



Mit, 22. Sep 2004       09:01:22
Lilly
Hallo,ich bin 16 Jahre alt und habe im Urlaub meine große Liebe kennengelernt. Da gibt es nur ein Problem. Er ist 24. Dürfen wir zusammen sein oder ist das strafbar???



Die, 17. Aug 2004       08:28:13
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Jasmin, ich kann Dein Problem gut verstehen. Das ist ziemlich nervig, wenn die Eltern auf Deinem Rücken ihre Probleme austragen. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Du wendest Dich ans Jugendamt mit diesem Problem. Sie entscheiden zum Wohl des Kindes und können Dir ermöglichen wieder zu Deinem Vater zu ziehen. 2.Du siehst das Angebot Deiner Mutter nicht so negativ und kannst mit Hilfe einer dritten Person Deine Bedürfnisse besser an Deine Eltern herantragen. Sie müssen dann auch mitarbeiten.Für Deine Eltern gibt es auch Möglichkeiten Hilfe zu bekommen, das sie wenigstens in Deinem Interesse lernen miteinander zu reden. Ich wünsche Dir viel Glück dabei. Für Dich ist dies ein schwerer Weg. Ich wünsche Dir Kraft und gute Erwachsene, die Dir zur Seite stehen dabei. Liebe Grüße von Helma, Kinder haben Rechte



Die, 17. Aug 2004       08:26:31
Jasmin
Hallo ihr, ich bin 15 jahre alt und habe mächtige Probleme! Meine Mutter hat mich wegen eines grossen Streits vor einem halben Jahr rausgeschmissen, hat aber das Sorgerecht behalten! Ich bin dann einen Ort weiter zu meinem Vater gezogen! Beide wollten nicht miteinander sprechen und hetzen hinter ihrem Rücken gegenseitig bei mir ab! Diesen Montag hat es mir dann gereicht. Ich wollte, das meine Eltern wieder miteinander reden, es zumindest versuchen! Deswegen habe ich mir überlegt, ich schwänze die Schule und warte, bis meine Lehrerin bei meiner Mutter anruft, was sie dann auch Donnerstag gemacht hat! Meine Mutter rief bei meinem Vater an und gab ihm an allein die Schuld, wie dumm er doch wäre! Freitags sollte ich dann meine Sachen packen und wieder zu meiner Mutter ziehen! Sie verbietet mir meinen Vater zu sehen, ich darf nicht raus und sie will mit mir zu einem Psychologen gehn! Das Einzige was ich will, ist zu meinem Vater zurück zu ziehen, weil ich gemerkt habe, das es falsch war. Aber sie lässt mich nicht! Deswegen wollte ich fragen, was ich machen kann um wieder bei meinem Vater wohnen zu können...kann ich das jetz noch??? Viele grüsse jasmin. ich hoffe mir antwortet jemand....



Die, 10. Aug 2004       13:58:23
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo anonym, Deine Eltern können den Kontakt zu dem 26jährigen verbieten. Solange, bis Du 18 bist. Die Entscheidung über den Kontakt von Kindern zu anderen Personen ist Sache der sorgeberechtigten Eltern. Allerdings wird Dich sicher keine staatliche Gewalt (Polizei, Gerichtsvollzieher) mit Gewalt bei ihm wegholen. Allerdings können sie Strafanzeige stellen. Dann würde Dein Freund Ärger mit der Polizei bekommen, wenn bewiesen wird, dass ihr sexuellen Kontakt habt. Ansonsten wäre der Kontakt zu ihm nicht strafbar. Um das Verbot des Kontakts wegzukriegen, müsste Deine Eltern das Sorgerecht in Bezug auf den Unterpunkt "Umgang" entzogen werde´n. Das macht euer zuständiges Familiengericht (= Amtsgericht). Dorthin kannst Du einfach einen formlosen Brief schreiben mit der Bitte um Hilfe. Oder noch besser, Du wendest Dich an euer Jugendamt oder den Kinderschutzbund. Wenn die Dir helfen wollen, werden die auch einen Weg finden. Ansonsten kannst Du uns jederzeit wieder fragen. Viele Grüße, Matthias Westerholt



Die, 10. Aug 2004       13:53:05
anonym
Hallo. Ich habe ein Problem und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. Ich habe mich in einen 26 jährigen verliebt, bin aber selbst erst 16. Er ist zur Zeit in der Psychiatrie wegen Alkohol, aber schon seit 1 Jahr trocken, und war vorher 1 Jahr im Gefängnis wegen fahrlässiger Tötung- er hatte betrunken einen Unfall gebaut, bei dem jemand ums Leben gekommen ist. Er wird bald entlassen, aber meine Eltern sind absolut gegen uns und die in der Psychiatrie auch. Alle wollen uns verbieten, uns zu sehen. Können sie das? Momentan können wir daher nur über Handy Kontakt haben.... Könnten meine Eltern im Ernstfall Anzeige erstatten bzw. die aus der Pschiatrie? Ist damit seine Bewährung gefährdet? Und spiel seine Vergangenheit eine große Rolle?



Fre, 04. Jun 2004       08:19:22
anonym
Wie finde ich Informationen über die Rechte, die Eltern, denen das Sorgerecht unverschuldet entzogen wurde, gegenüber dem Vormund des Kindes? In diesem Fall verweigert der Vormund (Jugendamt)die Auskunft über alles, was die persönlichen Verhätnisse des Jugendlichen und weitere Jugendhilfemaßnahmen betrifft. Ist es tatsächlich so, daß im Falle des Sorgerrechtsentzug vom Vormund keine Informationen an die Eltern gegeben werden müssen ? Im konkreten Fall gibt der Vormund nicht einmal an, ob es dem Kind gut geht oder nicht, da der Jugendliche keinen Kontakt zu den Eltern möchte.



Mit, 14. Jan 2004       19:09:40
Doris Opfer
Hallo, ich habe mein Studium als Sozialpädagogin beendet und möchte Verfahrenspflegerin werden. Vor dem Studium habe ich 18 Jahre als Erzieherin gearbeitet. An wenn muss ich mich wenden, um tätig werden zu können. Gibt es Seminare, die einen für diese Tätigkeit noch besonders ausbilden. Mit freundlichen Grüßen, Doris Opfer



Don, 08. Jan 2004       08:47:41
Doris Opfer
Hallo,ich habe mein Studium als Sozialpädagogin beendet und möchte Verfahrenspflegerin werden. Vor dem Studium habe ich 18 Jahre als Erzieherin gearbeitet. An wenn muss ich mich wenden, um tätig werden zu können. Gibt es Seminare, die einen für diese Tätigkeit noch besonders ausbilden. Mit freundlichen Grüßen, Doris Opfer



Fre, 05. Sep 2003       08:43:38
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo Susanne, die (allgemeine) Beziehung zwischen Deinem Freund und der 24jährigen ist natürlich völlig unproblematisch. Schwierig ist es, wenn es sexuelle Kontakte gibt oder geben soll. Das ist zwar grundsätzlich bei über 14jährigen auch mit volljährigen Personen möglich. Es muß aber absolut übereinstimmen mit dem Willen des Minderjährigen. Darum halte ich es für absolut notwendig, dass die Eltern des 16jährigen zustimmen. Sobald der 16jährige mangels Reife oder weil er in irgendeiner Art und Weise von der ehemaligen Erzieherin beeinflusst ist, nicht ausreichend überblickt, was dort mit ihm geschieht, macht sich die 24jährige strafbar. Bei dem von Dir beschriebenen Verhältnis ist das sehr wahrscheinlich. Es besteht ein hoher Altersunterschied und die volljährige ehemalige Erzieherin war einmal "erziehungsbefugt" für Deinen Freund. Ohne Zustimmung der Mutter und umfassender Absprachen kann ich von einem sexuellen Kontakt der beiden eigentlich nur abraten. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.)



Fre, 05. Sep 2003       08:42:51
Susanne Lentz
hallo ihr hoff ihr könnt mir eine info geben. mein freund ist 15 und hat eine beziehung mit einer 24 jährigen. sie war mal seine erzieherin er ist aber nicht mehr dort jetzt. seine mutter hat es vor zwei monaten rausgekriegt und seiner freundin gesagt sie zeigt sie an wenn sie meinen freund nicht in ruhe lässt. er will aber ubedingt weiter mit ihr zusammen sein. was kann passieren wenn seine mutter sie anzeigt?. und wenn er in bald 16 ist kann seine mutter seine freundin dan immernoch anzeigen?



Don, 17. Jul 2003       09:19:02
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo Dffe, alle Kinder und Jugendlichen müssen bei öffentlichen Filmvorführungen (also im KINO) von einer erwachsenen Person (Eltern oder andere erziehungsberechtigte erwachsene Person) begleitet werden, wenn sie jünger als sechs Jahre sind, jünger als 16 Jahre sind und der Film erst nach 22.00 Uhr zu Ende ist oder jünger als 18 Jahre sind und der Film erst nach Mitternacht zu Ende ist. Auch bei der Werbung oder einem Vorfilm. Nur bei nicht kommerziellen Filmen, die nicht kommerziell vorgeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht. Das steht im Gesetz. Tut uns leid. Und das Kinder zu wenig beachtet werden, stimmt vollkommen. Das sich hier etwas ändern muß, finden wohl noch zu wenige. Darum ist es wichtig, dass wir auch gegenüber dem Gesetzgeber gemeinsam kämpfen. Kinder haben Rechte Bremen e.V, Vorstand.



Don, 17. Jul 2003       09:18:18
DFFe
Rechte-das bedeutet doch auch, was man darf und was man nicht darf?! Seit gestern hab ich gemerkt das sogar die kleinsten Dinge nicht gerade gerecht sind....Ist es gerecht, dass man nicht mit 15Jahren in ein Film kommmt(der ab 6 Jahren ist) nur weil er bis 22:10Uhr geht???!!!!Vielleicht sollte man mal da anfangen...ausserdem wird man nicht beachtet, obwohl man sich schon mit 15 Jahren eine Meinung über Politik,Rechte,...machen kann.



Don, 17. Jul 2003       09:05:19
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Sina, solange Du noch keine 18 Jahre alt bist, können Deine Eltern bestimmen, was Du wo, wielange und wann machst. Sie können Dir natürlich auch verbieten zu reisen, auch wenn keine staatliche Stelle (Polizei, Gericht) ihnen dabei helfen wird, Dich zurück zu holen, wenn jemand weiß wo Du bist und sichergestellt ist, dass es Dir gut geht und Du nicht in Gefahr bist. Letztlich ist dieses aber eine Frage des Gesprächs mit Deinen Eltern. (Fast) alle Eltern haben "Angst", wenn ihr 14jähriges Kind alleine "reisen" will. Außerdem brauchst Du vielleicht unterwegs Deinen Paß oder jemand fragt nach der Erlaubnis Deiner Eltern (Jugendherberge, Lokal, Busfahrer). Dann wäre es schon besser, Deine Eltern sind mit der Reise einverstanden. Viele Grüße, Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V, 1. Vorsitzender)



Don, 17. Jul 2003       09:04:26
Sina Peters
Hallo,ich hätte eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn sie sie mir beantworten könnten, denn es ist sehr wichtig! Ich wollte anfragen, ob Kinder das Recht haben alleine zu reisen. Ich bin 14 Jahre alt und würde gerne eine Reise machen. habe ich das Recht dazu? Gibt es irgendwo etwas zum Nachlesen über dieses Thema? Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Antwort erhalten würde! Vielen Dank für ihre Bemühungen im Vorraus. Viele Grüße Sina Peters.



Mit, 02. Jul 2003       08:36:02
Kinder haben Rechte
Hallo Katja, vielen Dank für Deine Idee. Vielleicht werden sie irgendwann einmal umsetzen. Zu viele Kinderrechte gibt es ja leider nicht. Auf jeden Fall findest Du viel zu diesem Thema beim Kinderschutzbund oder bei UNICEF. Viele Grüße, Matthias Westerholt (KHR)



Mit, 02. Jul 2003       08:34:59
Katharina Brandt
hallo erstmal, ich heiße Katharina und bin selbst erst 15 jahre alt. ihr (die vereine die für kinderrechte sind) erzählen immer soviel davon, warum findet man auf euren internetseiten denn nicht die Kinderrechte? ich habe einemal verzweifelt danach im internet gesucht und sie bis jetzt noch nicht gefunden... vielleicht solltet ihr es mal en erwägung ziehen die gesamten kinderrechte auf eure hp zu stellen... ansonsten find ich eure hp super, aber es giebt immer gebiete da muss was verbessert werden, alos denkt mal drüber nach. mfg katharina Brandt (15)



Don, 19. Jun 2003       14:47:29
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo, Die Filmaufnahmen sind rechtswidrig und verboten. Sie verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Sie können durch Erlaß einer einstweiligen Verfügung, zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht, verboten werden. Zuvor würde ich dort einen deutlichen Brief hin senden und einen solchen Antrag ankündigen. Zur Glaubhaftmachung müssen die Vorkommnisse in Form einer eidestattlichen Versicherung beschrieben werden. Alternatiov besteht auch die Möglichkeit einer Anzeige bei der Polizei. In jedem Fall sollte man sich eine derartige Unverschämtheit keinesfalls gefallen lassen.



Don, 19. Jun 2003       14:46:18
Monika Miftaraj
Hallo, ich hätte mal eine Frage bezüglich des Persönlichkeitsrechts der Kinder. Wir leben in einer Wohnblocksiedlung und meine drei Jungs spielen öfters und zum Ärger der "netten" Nachbarn, vor dem Haus mit dem Ball. Nicht nur meine, auch eine Menge anderer Kinder sind beteiligt. Zwei der Nachbarn gehen nun regelmäßig raus um meine Kinder zu fotografieren oder mit einer Videokamera aufzumehmen, um sich mit diesem "Beweismaterial" bei der Hausverwaltung zu beschweren. Es würde mich interessieren, ob es zulässig ist, die Kinder zu diesem Zwecke zu filmen/fotografieren? Wenn es nicht erlaubt ist, wüsste ich gerne, wie ich mich dagegen wehren kann. Würde mich freuen, wenn ich bald eine Antwort erhalten würde. Viele Grüße Monika Miftaraj



Son, 06. Apr 2003       09:16:45
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo, vielen Dank für die mail. Wegen Verführung Minderjähriger kannst Du oder Dein Freund nur angezeigt werden, wenn jemand tatsächlich verführt wurde. Wenn alles freiwillig ist, ist es okay. Es hilft nichts - ihr müßt mit Euren Eltern, auch mit dem Vater deines Freundes sprechen. Schließlich seid ihr noch minderjährig. Laßt euch dabei unterstützen. Vielleicht gibt es jemand im Familien- oder Bekanntenkreis, der vermitteln könnte. Oder ihr wendet euch an euer Jugendamt oder den örtlich zuständigen Kinderschutzbund. Die haben immer die Möglichkeit, in solchen Konflikten zu vermitteln. Viele Grüße, MW



Son, 06. Apr 2003       09:13:24
princessisleia@aol.com
Schönen guten tag! ich bin 16 und mein freund 15. seine eltern möchten nicht das wir zusammen sind, da wir nachts heimlich telefoniert haben und uns, als seine eltern nicht da waren, heimlich bei ihm getroffen haben. das haben seine eltern rausbekommen und wollten das wir nicht länger zusammen sind. er hat zu seinen eltern gesagt das er mit mir schluss gemacht hat aber hat es nicht und seine eltern haben es rausbekommen. als mein freund und sein vater zu hause waren, hat sein vater ihn geschlagen meinem freund tat die schulter weh, seine nase hat geblutet und seine lippe tat weh.und er ist durch die küche geflogen. ich war selber nicht dabei aber ich glaube meinem freund! kann man dagegen nicht irgendetwas unternehmen? und sein vater meinte auch das er mich wegen verführung miderjähriger anzeigen kann. stimmt das? was kann ich machen um mit meinem freund weiterhin zusammen zu sein und wie kann ich meinem freund helfen das sein vater so etwas nicht mehr mit ihm macht??? bitte helfen sie mir und schreiben sie mir per e-mail zurück!!! Mit freundlichen Grüßen bianca



Son, 06. Apr 2003       09:00:50
Heike Oebel
Ist es eigentlich normal, mich über mein Kind zu präsentieren? Nicht ich, nein ich habe eine homepage gefunden, wo das kind vorgestellt wird und die Aktivitäten der Eltern (Hundesport), was ja eigentlich nicht schlimm ist, aber wenn ich meinen Spinat auf dem Balkon essen muß und der Hund (2 an der Zahl) in mein Bett darf, frage ich mich, wer ist wichtiger. Kind oder Hund. Wo dann auch noch der Hundesport gelobigt wird, naja. Wer weiß es. Da es Ex-Bekannte von uns sind, weiß ich nicht so genau was ich davon halten soll, da ich Sie meißtens auf dem Hundeplatz sehe und dem Kind entgegen der Homepage, einfach dasteht (schreiend, da Eltern starten müssen beim Turnier, Pech fürs Kind oder ist das normal? Für mich nicht.). Naja vielleicht könnt Ihr mich ja beruhigen und es ist normal (weil die Homepage wird sehr witzig dargestellt.).



Don, 16. Mai 2002       08:34:47
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Lieber Martin, wir würden Dir gerne helfen, müssen Dich aber bitten, Dir im nächsten Telefonbuch die Telefonnummer vom Kinderschutzbund rauszusuchen und dort anzurufen. Die werden Dir mit Sicherheit helfen. Du kannst auch versuchen, mit einem Betreuer zusammen, dem Du besonders vertraust, nochmal das Jugendamt zu überzeugen, Dir eine andere Perspektive aufzubauen. Wenn das alles nicht hilft, kannst Du auch versuchen, dort vor Ort einen Rechtsanwalt zu finden, der sich mit Kinderrecht oder Familienrecht auskennt. Das steht im Branchenbuch oder sagt Dir die Anwaltskammer in der nächsten größeren Stadt. Schreib' uns doch mal, wie es Dir weiter ergangen ist. Matthias Westerholt (Kinder haben Rechte Bremen e.V.)



Don, 16. Mai 2002       08:30:55
Martin ... (Name bekannt)
tag mein name ist martin (...) und komme aus plaidt nähe koblenz ! und zwar habe ich vollgende beschwärde ! und zwar war ich vom 03.08.2001 im kinderheim maring/noviand bis zum 06.04.2002 . ich und vier andere aus dem heim darunter meine freundin ( die am 28 april 15 j. wird) haben unsere sachen gepackt und sind abgehauen weil das wohnen in einem heim sehr auf die nerven geht so das man nach einiger zeit keine nerven mehr hat ! aufjeden fall hatte man uns aber 2 tage später gefasst ! und man hat mich aus dem heim geschmissen und musste somit wieder bei meiner mutter einziehen ! jittra also meine freundin und mich hatte man getrennt ! das heim verbietet mir jetzt jeglichen kontakt mit meiner freundin die ja noch im heim ist ! kein telefonieren kein briefwechsel usw.... die bestehen halt auf eine zwangsbeendigung der beziehung ! ich bin jetzt 6 monate mit ihr zusammen und wollte auf diesem wege fragen ob es eine möglich keit gäbe mir bei diesem problem zuhelfen ??? ich hoffe man kann mir helfen ! BITTE !! achja ich werde im sep. 17 j. ! MFG ihr martin



Mit, 08. Mai 2002       08:30:47
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo David, eine schwierige Frage. Letztlich aber keine rechtliche. Denn niemand kann ein Kind "zwingen" etwas zu tun, was man, wie musizieren, mögen und wollen muß. Das solltest Du mit Deinen Eltern klären. Vielleicht sprichst Du auch einmal offen mit Deiner Musiklehrerin. Es wäre je wirklich schade, wenn Du die Lust am Spielen verlierst. Vielleicht wäre es gar nicht schlecht, einmal eine kleine (schöpferische) Pause zu machen. Dafür haben Deine Eltern mit Sicherheit Verständnis.



Mit, 08. Mai 2002       08:27:59
David Saumer
Dürfen mich meine Eltern zwingen ein Musikinstrument weiterzuspielen das ich schon 8 Jahre spiele und es mir uberhaupt kein spaß mehr macht?



Mit, 08. Mai 2002       08:26:12
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo Tim, vielen Dank für deine mail. Tut mir sehr leid, aber Informationen zu Deinem Thema haben wir nicht. Mit Sicherheit bekommst Du Auskünfte bei UNICEF oder terres des hommes. Viel Glück und viele Grüße, Matthias Westerholt



Mit, 08. Mai 2002       08:25:17
Tim Schmitz
Guten Tag, Wir wollten mal fragen ob sie Infos über Sklaverei in armen Ländern haben. Grüße, Klasse 6a



Mit, 10. Apr 2002       09:23:32
Sabrina
HALLO! ICH FINDE ES GUT DAS ES SOWAS GIBT WIE EUCH ,WEIL ES GIBT GENÜGEND LEUTE DIE SAGEN DAS KINDER KEINE RECHTE HABEN. ICH WÜNSCHE EUCH VIEL GLÜCK UND MACHT`WEITER SO WIE BIS JETZT.BIS DAHIN : SABRINA



Mit, 10. Apr 2002       09:21:22
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Sehr geehrte Frau Deckert, vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich dürfen Kinder im Mietshaus normalen Krach machen. Entsprechende Beschwerden der Nachbarn können Sie getrost abwehren - mietrechtlich haben Sie nichts zu befürchten. Es gilt hier, wie überall im Leben das Gebot der Rücksichtnahme. Danach sollten Bewohner, auch Kinder, wochentags nicht vor 8.00 Uhr, am Wochenende nicht vor 9.00 Uhr, nicht nach 19.00 Uhr und nicht zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr "übermäßig" Lärm machen, in diesen Zeiten also besonders rücksichtsvoll sein. Normales Leben (Weinen, die Treppe benutzen, Türen schließen) ist aber selbstverständlich immer möglich. Weisen Sie Ihre Nachbarn doch darauf hin, dass Ihre Kinder "leben", welches mit Geräuschen verbunden ist und keinen "Lärm" (der wäre nämlich zu vermeiden) machen. Viele Grüße, Kinder haben Rechte Bremen e.V.



Mit, 10. Apr 2002       09:07:58
Marco Deckert
Sehr geehrte Damen und Herren , Ich würde gerne mal erfahren was meine Kinder in einer Mietwohnung dürfen . Sie sind 1,5 und 4,5 Jahre alt . Ich habe vor kurzem einen Brief bekommen wo eben sich halt über den Lärm meiner spielenden Kinder beschwert worden ist. Ich sollte doch die Mittagsruhe einhalten und sie sollten auf Zimmerlautstärke spielen, dürfen nicht weinen wenn sie sich wehgetan haben oder eben andere Gründe haben zum weinen. Darum würde ich gerne das mal erfahren damit ich es meinen Nachbarn erklären kann und ich auch darüber Bescheid weiß worauf ich zu achten habe um keinen weiteren Ärger bekomme . Vielen Dank Frau Nicole Deckert



Mit, 10. Apr 2002       09:03:58
Kinder haben Rechte
Lieber Timmi, vielen Dank für Deine mail. Leider können wir Dir bei Deinem Problem nicht helfen, da sie rechtlich nicht zu beantworten ist. Vielleicht wendest Du Dich einmal an den Kinderschutzbund oder das Kinder- und Jugendlichentelefon in deiner Nähe. Die können Dir mit Sicherheit viel besser helfen, als wir. Viele Grüße, Kinder haben Rechte Bremen e.V.



Mit, 10. Apr 2002       09:01:50
Tim
Ich weiß nicht, ob ich hier an der richtigen "Addresse" bin, aber ich hoffe ihr könnt mir auch weiter helfen. Die Mutter meiner Freundin ist sehr streng mit ihr. Sie beschimpft sie auch oft. Ob sie sie schlägt weiß ich nicht, kann ich mir aber gut vorstellen. Sie hat auch ein Problem damit, dass ihre Tochter einen Freund hat. Dabei ist sie schon 14. Die Mutter meint wohl, so kommt es mir zumindest vor,dass sie genau so aufwachsen soll wie sie. Weil die Mum so streng mit ihr ist hat sie auch Schluss gemacht. Sie will erst ihre Familie in Ordnung bringen. Aber ich habe keine Lust sie zu verlieren. Sie meint zwar, wenn bei ihr alles in Ordnung ist können wir wieder zusammen kommen, aber solange will ich nicht warten. Es wäre voll supie, wenn ihr zurück schreiben würdet, und eine "Lösung" für mein Problem hättet. Euer Timmi



Don, 21. Feb 2002       12:16:25
Waltraud Bäuchler
Ein 17-Jähriger ist ein mündiger Minderjähriger, und seine Eltern bekommen noch immer die Kinderbeihilfe für ihn. Muss er dann daheim dafür zahlen um daheim wohnen zu dürfen?Das ist ja in der Kinderbeihilfe enthalten oder? Ist er verpflichtet zu zahlen, oder können sie ihn dann hinausschmeißen? Liebe Grüße Waltraud



Mit, 13. Feb 2002       10:45:32
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Mit, 13. Feb 2002       10:44:51
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Host: 212.185.249.155
Wednesday November 15, 2000   00:52:43
anonym (dem KHR e.V. bekannt)
Ich hoffe das ich bei Ihnen an der richtigen Adresse bin oder das Sie mir zumindest ein wenig weiter helfen könnenter>.Es geht hier um meinen Stiefsohn der jetzt im Dezember 14 Jahre wird.Seit ungefähr 5 Monaten geht er unregelmäßig bzw. garnicht mehr zur Schule.Er wurde nun von der Schulleitung vor den Herbstferien von der Schule Suspendiert.Nach meinung der Schulleitung hat er ein untragbares Soziales verhalten und wurde eben aus diesem Grund Suspendiert.Dieses Verhalten jedoch hat er eigentlich nur in der Schule,er ist noch nie Staffällig geworden oder der gleichen.Zu Hause verhält er sich normal,eben seinem Alter entsprechend. Unser problem ist nun das die Schule das Jugendamt informiert hat.Die Schulleitung möchte das der Junge in eine Psychiatrische Einrichtung untergebracht wird und hat dies dem Jugendamt auch so mitgeteilt.Wir,das heißt,die Mutter des Jungen,der Junge selber und auch ich sind mit dieser Entscheidung nicht einverstanden.Wir glauben das die Schule selber an der negativen Entwicklung des Jungen nicht ganz Unschuldig ist.Das Jugendamt hat der Mutter ein Ultimatum gestellt,entweder sie gibt Ihre Zustimmung zu der Einweisung in die Klinik oder Ihr wird das Sorgerecht entzogen. Was können wir in dieser Situation tun und an wem können wir uns wenden und vor allem welche Rechte haben wir?? Von der Schulleitung haben wir nichts Schriftliches bekommen wegen der Suspendierung alles lief Mündlich. Ich hoffe Sie können uns möglichst schnell helfen denn bereits Montag soll die Entscheidung getroffen werden.


Host: 212.185.249.151
Wednesday November 15, 2000   00:50:49
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo Anja, unter der Adresse www.uni-sb.de findest Du unter dem Stichwort "juristisches Internetprojekt" im alphabetischen Register unter "Öffentliches Recht" das Jugendschutzgesetz. Überhaupt ist die Adresse www.uni-sb.de eine sehr gute Adresse für Inter>formationen aus dem Bereich Recht. Viele Grüße, Matthias Westerholt (1. Vorsitzender)


Host: 212.185.249.150
Wednesday November 15, 2000   00:45:52
Anja
Nachricht: Ich interessiere mich für dater>s Jugendschutzgesetz und würde mich freuen wenn ihr mir sagt wo ich es bei euch finden kann, da ich es mir gerne ausdrucken würde! Falls ihr es nirgends habt, wo finde ich es dann? Schon mal vielen Dank im Voraus! Ciao,Anja!!!


Host: 212.185.249.155
Monday October 23, 2000   02:07:35
Lea
Nachricht: hallo ! ich würde ter>gerne etwas über meine rechte erfahren . gerade haben wir dieses thema in der schule . ein paar gesetze kenne ich zwar schon aber gibt es rechte auf geheimnisse ? darf man briefe vor den eltern verstecken ? das würde mich sehr interessieren ! bei mir ist das nämlich der fall! wenn ich post von meiner brieffreundin bekomme , möchte ich die briefeimmer erst selbst lesen und dann gut verstecken . letztens hat mir meine mutter den brief aus der hand gerissen und gelesen . leider standen sachen über typen drin . dass musste sie natürlich gleich weitererzählen und-schwups- wusste es das ganze haus . ich warte auf eine e-mail von euch . danke im vorraus


Host: 212.185.249.155
Thursday October 12, 2000   00:18:17
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Vivien, in Notfällenter> solltest Du Dich lieber an den Kinderschutzbund bei Dir in der Stadt wenden. Wir selbst bieten keine Notfallberatung an, haben aber regelmäßige (Telefon-) Sprechzeiten am Donnerstag zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr unter 0421/338 70 33. Außerdem kannst Du uns natürlich auch jederzeit eine e-mail schicken, die wir versuchen werden zu beantworten. Viele Grüße.


Host: 212.185.249.151
Thursday October 12, 2000   00:16:09
Vivien
Hallo! Hat eure Organisation denn schon ein Nottelefon? Oder kann man sich per eMail Fragen beantworten lassen? Ich hätte ter>nämlich einige Fragen zu meinen Rechten und Möglichkeiten als allein lebende Jugendliche, weiß aber nicht, an wen ich mich wenden soll - alles was mit Staat zu tun hat, ist sowieso nur Bürokratie und will einem gar nicht helfen, die ganzen Christlichen Vereinigungen sind mir suspekt... ?!?


Host: 212.185.249.153
Thursday October 12, 2000   00:14:43
Elke Schneider
Schau Euch doch bitte einmal unsere comm an, und beurteit selbst, ob ihr einen Link auf Eure Seite setzen wollt. Wir haben übrigter>ens einen täglichen Chat, der vorläufig von 16-19 Uhr besetzt ist. Würde mich freuen, Euch begrüssen zu können. Liebe Grüsse Elke01 ups, sorry, habe ich doch das Wichtigste vergessen:-) Bin halt noch etwas neu im Netz, aber lerne täglich dazu http://communities.msn.de/kinderrechte


Host: 212.185.249.154
Thursday October 12, 2000   00:06:23
Mathias
Hallo, Ich bin 12 Jahre alt,und habe einen Lehrer, der Helmut W. heißt. Er unterrichtet in meiner Klasse. Er schreit immer laut, und wird sehr oft "Handgreiflich"!


Host: 212.185.249.152
Thursday October 12, 2000   00:03:18
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Liebe Sabine, könnenter> wir leider nicht. Wir beschäftigen uns hier ja hauptsächlich mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, welches erst 1990 in Kraft getreten ist. Wende Dich doch mal an unicef, die "national coalition" oder amnesty international. Viele Grüße.


Host: 212.185.249.151
Thursday October 12, 2000   00:01:04
Sabine
Kann mir einer von euch sagen was für Reter>chte Kinder im Jahre 1950 hatten??? Brauchs dringend für die Schule! *thx* im voraus!


Host: 212.185.248.152
Tuesday September 12, 2000   01:23:53
Julia Schoen
Ich finde in dieser Homepage sollte man mehr über ter>arbeitsrechte für kinder schreiben


Host: 212.185.249.156
Tuesday September 12, 2000   01:21:11
Bastian Herrmann
ich bin 15 und will gerne wissen wie lange ich nach dem gesetz zu partys und zu freunden darf.


Host: 212.185.249.156
Tuesday September 12, 2000   01:19:36
Julia Schoen
Ich bin jetzt 13 und würde ter>gerne wissen was ich arbeiten darf und was man so als teene oder jugentlicher arbeiten darf wenn sie so nett weren dann könnten sie mir ja antworten.Ich bedanke mich schon mal im voraus. Julia schoen


Host: 212.185.249.153
Monday September 04, 2000   00:46:06
Birgit Sattler
Ich habe einige schwere Probleme mit dem neuen Kindschaftsrecht. Kinder sollen durchaus ihre Väter haben , bin ich komplett dafür. Aber es gibt Väter die ihre Kinder manipulieren und zwar völlig bewußt, und zwar so daß ihnen das nicht nachgewiesen werden kann. Meine Meinung dazu wäre: Väter sollen ihre Kinder mitnehmen auch übers Wochenende. Aber sie sollen sich an gewisse Regeln halten. Leider müssen sie das nicht , können schalten und walten wie sie wollen. Wo bleiben bitte da die Kinderrechte, wenn persönlicher Ärger auf einander auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden? Ich würde mich freuen wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen Birgit Sattler


Host: 212.185.249.154
Monday September 04, 2000   00:41:49
Kinder haben Rechte Bremen e.V.
Hallo Maja, vielen Dank für Deine Nachricht. Du hast völlig Recht. Wir werden das ganz schnell versuchen zu ändern.


Host: 212.185.249.154
Monday September 04, 2000   00:39:45
Maja
Hallo. Ich bin Maja und 11 jahre alt . Ich find eure Seiten blöd . Bisher habe ich noch nicht eine Seite hier gesehen , wo die Rechte stehen.


Host: 212.185.249.156
Wednesday August 23, 2000   00:56:54
Sebastian Bensch
Ich finde Kinder sollten Gewaltfrei aufgezogen werden. (ohne schlagen)


Host: 212.185.249.152
Sunday August 06, 2000   23:50:12
Inka Siegmund
Ich finde es klasse das es eine Organisation gibt die sich in heutiger Zeit so für die Rechte der Kinder, Eltern und Pädagogen einsetzt